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Tag: 10. Juli 2025

Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid ändern, wenn es durch eine spätere Datenübermittlung durch Dritte, etwa dem Rentenversicherungsträger, auf einen eigenen Fehler aufmerksam wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.

© 2026 Dipl.-Kfm. Jens Bauer Steuerberater Troisdorf

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