Beim Kaffeetrinken verschluckt Arbeitsunfall
Ein Mitarbeiter verschluckte sich beim Kaffeetrinken während einer Dienstbesprechung und stürzte infolgedessen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat dies als Arbeitsunfall anerkannt.
Ein Mitarbeiter verschluckte sich beim Kaffeetrinken während einer Dienstbesprechung und stürzte infolgedessen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat dies als Arbeitsunfall anerkannt.