Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen zweifelhaft

Laut dem Finanzgericht Köln bestehen ernstliche Zweifel an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen – und zwar auch nach dem 31.12.2022. Im Mai 2024 hatte bereits der Bundesfinanzhof den Zinssatz für Aussetzungszinsen von 6 Prozent jährlich für verfassungswidrig erachtet und auch das Bundesverfassungsgericht dazu angerufen.