Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen zweifelhaft
Laut dem Finanzgericht Köln bestehen ernstliche Zweifel an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen und zwar auch nach dem 31.12.2022. Im Mai 2024 hatte bereits der Bundesfinanzhof den Zinssatz für Aussetzungszinsen von 6 Prozent jährlich für verfassungswidrig erachtet und auch das Bundesverfassungsgericht dazu angerufen.