Kundenakquise per Kleinflugzeug
Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, das ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, können steuerlich abzugsfähig sein. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, das ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, können steuerlich abzugsfähig sein. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.