Handwerker müssen über Widerrufsrecht belehren
Eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal könnte in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen. Denn wer einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, dem steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu.